     ++ Krieg ++ Krieg ++ Krieg ++ Krieg ++ Krieg ++ Krieg ++ Krieg ++

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         Private Telefonanschluesse sind ab dem 07.12.19xx               
                                                                         
                          G E S P E R R T                                
                                                                         
    fuer abgehende Gespraeche, ausgenommen NOTRUF 110, FEUERWEHR 112     
                   und KATASTROPHENAUSKUNFT 492-2455.                    
                                                                         
 - Nach  12 der Fernmeldeordnung koennen Telefoneinrichtungen "aus      
   Gruenden des oeffentlichen Wohls voruebergehend stillgelegt werden".  
                                                                         
 - Im Rahmen der z.Z. laufenden Mobilmachung ist das Fernsprechnetz fuer 
   den Bedarf der Streitkraefte sowie des Zivilschutzes freizuhalten.    
                                                                         
 - Falls Sie eine fuer die Krisenbewaeltigung oder Verteidigung wichtige 
   Funktion erfuellen, (Angehoerige der Sicherheitsorgane, Beschaeftigte 
   im Gesundheitswesen, Seelsorger, Beerdigungsunternehmen), koennen Sie 
   Ihre Eintragung in die Sperrausschlussliste bei der Oberpost-         
   direktion, Hohenzollernring 56, 44 Muenster beantragen.               
                                                                         
 - Sind Sie fuer die Krisenbewaeltigung funktionslos,erledigen Sie bitte 
   vor oben genannten Tag oder anderweitig Ihren Kommunikatinsbedarf.    
                                                                         
              Haben Sie Verstaendnis fuer diese Massnahme !              
           Bewahren Sie Ruhe, es besteht keine akute Gefahr !            
         Tragen Sie zu einer ordnungsgemaessen Verteidigung bei !        
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           *Wenn wirklich der dritte Weltkrieg seinen Lauf nimmt*
           ====================================================

                              *Ein Szenario*


                   Handlungen von Bundestagsabgeordneten
                     mit Gesetzeshintergruenden (1989)



Gundula (30 Jahre) geht  mit nachdenklicher Miene nach  Hause. In der Hand
die Frankfurter Rundschau, ueberfliegt  sie immer wieder die Schlagzeilen:
"Kommt jetzt Krieg?  - die  Lage am Golf  spitzt sich weiter  zu - US-Army
macht ihre Verbaende  mobil -  die US-Flotte laeuft  aus - Bundesregierung
trifft sich zu geheimer Kabinettssitzung "  Seit Wochen geht das schon so.
In  ihrer WG  angekommen,  bespricht  sie  sich  mit  den  anderen. Stefan
erzaehlt, dass morgen eine Demo gegen die Kriegstreibereien angesetzt ist.
Alle finden das gut, wollen hingehen, aber es bleibt ein mulmiges Gefuehl.
Andy  macht  noch   einen  Witz,  dass  er   seinen  geplanten  Urlaub  in
Griechenland  wohl   in   den  Wind   schreiben   kann,  denn   das  ganze
Mittelmeergebiet ist von  der NATO zum  Krisengebiet erklaert worden, alle
zivilen Fluege abgesagt, die Grenzen dicht fuer Auslaender.
Am  naechsten  Tag:  Es  ist   Mittwoch.  Ruth  unterrichtet  gerade  ihre
Abitursklasse,     Gundula     arbeitet     als     Aerztin     im     UKE
(Universitaetskrankenhaus Eppendorf), Stefan sitzt  in einer Vorlesung und
Andy, nachdem  er  sein Kind,  die  vierjaehrige Martina  zur Kindergruppe
gebracht hat, ist gerade in  dem Mineraloelbetrieb eingetroffen, wo er als
Laborant und  Betriebsrat arbeitet. Ploetzlich  heulen die  Sirenen - eine
Minute Dauerton.  Ueberall grosse  Verwirrung,  - "Es  ist doch  gar keine
Uebung  angesagt gewesen"  -  bis  einige  auf  die  Idee  kommen,  NDR II
einzuschalten (1): Aufgrund der  krisenhaften internationalen Lage hat die
Bundesregierung angeordnet,  dass bis auf  weiteres alle  Buerger an ihrem
Wohnort zu  bleiben haben.  Weitere Meldungen  folgen. Bitte  bewahren Sie
Ruhe!" (2) Es folgen aktuelle Meldungen zur Front in Nahost.
In den  ueberall anlaufenden  Diskussionen toent  der naechste Sirenenton,
wieder Radio  einschalten, diesmal ist  man schon  geuebter. Die Durchsage
von  vorhin   und   weiter   heisst  es:   "Gruene   Schildkroete!  Gruene
Schildkroete! Mob-beorderte Wehrpflichtige der Verfuegungsbereitschaft mit
diesem Stichwort in den ihnen ausgehaendigten Einberufungsbescheiden haben
sich  unverzueglich  bei  ihren  Einheiten  und  Dienststellen  zu melden.
"Weiterhin  hat  der  Bundesminister  der  Verteidigung  eine  landesweite
Wehruebung als  Bereitschaftsdienst  angeordnet fuer  alle Wehrpflichtigen
und ehemaligen  Zeitsoldaten  der  Geburtsjahrgaenge ab  1945,  soweit sie
nicht anderweitig  einberufen  sind. Die  Einberufungsbescheide  werden im
Laufe des  heutigen Tages  zugestellt -  nach Erhalt  des Bescheides haben
sich   die   Wehrpflichtigen   unverzueglich   bei   ihren  Stammeinheiten
einzufinden." (3) Andy ist zwar  erleichtert, dass ihn diese Verpflichtung
als Kriegsdienstverweigerer  persoenlich  nicht betrifft,  aber  zaehlt in
Gedanken seine Freunde  auf, die nun  einruecken sollen. Ein uniformierter
Bote erscheint in Andys Abteilung  und unterbricht ihn in seinem Gruebeln.
"Post fuer die  Geschaeftsleitung. Wie komme ich  denn dahin?" Andy fuehrt
den Boten in die Chefetage, wo der Verwaltungsleiter den Brief nach Erhalt
sofort  oeffnet.  Andy  hoert  ihn  den  Inhalt  des  Schreibens  vor sich
hinmurmeln,     wonach     zur     "beschleunigten     Herstellung     der
Verteidigungsbereitschaft"   vom   Betrieb    3   Tanklastzuege   an   die
Wehrbereichsverwaltung  zu  ueberstellen  sind.  Im  Vorgriff  auf  die zu
erwartende   Benachrichtigung  von   Seiten   des   Betriebes   seien  die
angeforderten Lastzuege schon  vormittags im  Grossraum Hamburg angehalten
und nach erfolgter Belehrung der  Fahrer an ihren Bestimmungsort verbracht
worden. (4)
Wieder im Labor  angekommen, plaerrt Andy erneut  das Radio entgegen: "Die
Bundesregierung stimmt mit  der Einschaetzung  des NATO-Rates hinsichtlich
der krisenhaften  weltpolitischen Lage ueberein  und billigt  den heute in
Bruessel gefassten  Beschluss, ab  sofort und  buendnisweit Massnahmen zur
Sicherung der  lebenswichtigen Ressourcen  zu ergreifen.  (5) Daher werden
auf Anordnung  des Bundesinnen-  und Bundeswirtschaftsministers  ab sofort
Lebensmittelkarten ausgegeben, der  freie Verkauf von  Waren ist ab sofort
untersagt." (6) Die  Geschaeftsleitung fordert kurz  danach Andy und seine
uebrigen Betriebsrats-Kollegen zu einer Besprechung auf. Dort werden ihnen
vorbereitete Aushaenge vorgelegt, nach denen die Mitarbeiter ab sofort auf
ihren   Arbeitsplaetzen   dienstverpflichtet    sind,   Kuendigungen   und
Arbeitsplatzwechsel also verboten (7) und bei Krankheit der Vertrauensarzt
der Firma  aufzusuchen ist  (8). Auf  die erstaunte  Nachfrage seitens der
Kollegen, dass ihnen derartige  Anordnungen nicht bekannt seien, antwortet
die Geschaeftsleitung,  heute nachmittag  noch  werde der  Bundestag einen
entsprechenden Beschluss fassen. (9)
Auch  Gundula  muss  zur  dienstlichen  Besprechung  im  Krankenhaus. Dort
erklaert der  Chefarzt dem anwesenden  Personal, dass  alle Patienten, die
halbwegs transportfaehig seien, nach  Hause entlassen werden, waehrend die
Schwerkranken in einen besonderen  Raum verlegt wuerden. (10) Neuaufnahmen
beduerfen ab  sofort der Zustimmung  des zentralen  Einsatzstabes fuer das
Gesundheitswesen. Das UKE  ist fuer die  Behandlung der Soldaten vorrangig
vorgesehen.    Das    Personal    wird    dienstverpflichtet    und    als
Behandlungsrichtlinie die  zentrale  Dienstvorschrift  der  Bundeswehr ZDv
49/50  ausgegeben,  die  die  Einteilung  der  Verletzten  nach  Kriterien
militaerischer Wichtigkeit  (u.a.  "hoffnungslose Faelle")  vorsieht. Fuer
den  Nachmittag  ist  die  erste  Grossuebung  -  massenhafter  Anfall von
Verletzten unter Anwendung  der Triage angesagt.  "Nun koennen wir endlich
unsere Kenntnisse  aus  der Fortbildung  in  Katastrophenmedizin praktisch
unter Beweise stellen", erklaert der Chefarzt zynisch.
Gundula denkt  daran,  wie sie  und  viele andere  ihrer  Kollegen bislang
derartige Fortbildung boykottiert haben -  und jetzt? Ruth wird direkt aus
dem Unterricht zum naechsten Bezirksamt delegiert, um dort die Ausgabe der
Lebensmittelkarten vorzunehmen (12). Sie  trifft auf Kollegen, die genauso
hilflos und  verstoert  waren  wie  sie. Keiner  hatte  sich  das traeumen
lassen. Dabei wollten sie doch heute zur Demo.
Bei Stefan an der Uni beschliessen  die Studenten, geschlossen an der Demo
teilzunehmen und gleich  loszuziehen. Doch  sie kommen gar  nicht erst vom
Uni-Gelaende herunter.  Draussen  sind Polizei  und  Bundesgrenzschutz mit
Schuetzenpanzern  und Wasserwerfern  aufgefahren.  (13)  Aus  dem Megaphon
schreit es:  "Die  BUeNDNISGRUeNEN, Veranstalter  der  Demonstration, sind
heute morgen als verfassungsfeindliche  Organisation verboten worden. (14)
Alle Versammlungen  unter freiem  Himmel sind  ab sofort  im Interesse der
oeffentlichen Sicherheit  und Ordnung  verboten.  (15) Bewahren  Sie Ruhe,
gehen Sie  sofort auseinander, nach  der dritten  Aufforderung raeumen wir
gewaltsam."
Verblueffung, Unruhe, teilweise Panik bei  den Studenten - einige draengen
zum Ausgang.  Da prasseln  Gummigeschosse auf  die Menschenmenge, Schreie,
Hilferufe,  die  Bundesgrenzschuetzer  entsichern  ihre  MPs  -  doch  die
Gummigeschosse und  CN-Gasgrananten  haben  das ihrige  schon  getan. (16)
Schwer hustend, an  Arm und Brust  getroffen, wankt Stefan  nach Hause. An
allen Anschlagsaeulen  sieht er Plakate  mit der  Ankuendigung des Verbots
Unterschrift:  Bundesregierung.  In  seinem   Briefkasten  findet  er  den
Einberufungsbescheid zum Bund - morgen 6.00 Uhr Hauptbahnhof sammeln - mit
dem   Poststempel   von   heute.   (17)   Es   heisst,   nur   fuer   eine
Bereitschaftsuebung -  aber wie lange??  Am Abend,  als alle WG-Mitglieder
wieder beisammen sind, tauschen sie  Erfahrungen aus. "Die hatten das doch
laengst vorbereitet -  woher hatte denn  sonst die Geschaeftsleitung diese
vorgedruckten Zettel?"  meint Andy.  "Ja, unser  Chef war  total cool, als
haette er das  schon x-mal  geuebt, sehr merkwuerdig",  stimmt Gundula ihm
zu.   Ruth   berichtet   von    den   chaotischen   Zustaenden   bei   der
Lebensmittelausgabe. Viele aeltere Menschen wurden fast zerquetscht, immer
wieder   zurueckgestossen   von   Juengeren    -   andere   hatten   keine
Personenkennzifferkarte  dabei,  denen  durften  keine  Lebensmittelkarten
ausgehaendigt werden.  "Muss doch alles  seine Ordnung  haben, nich", soll
der Bezirksamtsleiter mit  stolz geschwellter Brust  gerufen haben. Er war
so  richtig  in   seinem  Buerokratenelement,   erzaehlt  Ruth.  Besonders
Auslaender schikanierte er extra, weil  viele beim Ausfuellen der Antraege
Probleme hatten. "Weiter,  weiter, die lahmen  Friedenszeiten sind vorbei,
jetzt  geht's   zackig,  zackig".   Im  Fernsehen   erfahren  sie  weitere
Schreckensmeldungen:  "Der  Bahnverkehr  zwischen  den  Staedten  ist fuer
zivile   Personen    eingestellt,   ein    allgemeines   Fahrverbot   fuer
Privatfahrzeuge verhaengt.  (18)  Folgende  politische  Organisationen und
Parteien sind seit heute morgen,  0.00 Uhr, verboten: Die Buendnisgruenen,
DKP, KPD (usw.  usf.), desgleichen  alle pazifistischen Zusammenschluesse,
Sympathisantenorganisationen und ihre Publikationen". Als Ruth spaeter bei
einem Freund  anruft,  der bisher  Bezirksabgeordneter  der GAL  in Altona
gewesen war, erhaelt  sie keinen Anschluss. Abends  in der Kneipe erfaehrt
sie dann, er und viele andere  waeren gleich heute morgen verhaftet worden
und in  ein Gefaengnis ausserhalb  Hamburgs untergebracht.  Es sollen noch
viele  Verhaftungen  ins  Haus   stehen.  Insbesondere  Auslaender  werden
deportiert. Andere  berichteten, dass  sie kein  Geld mehr  von ihrer Bank
holen  konnten  -  nach  dem  Wirtschaftssicherstellungsgesetz  sind  alle
Privatkonten  gesperrt. Auf  den  groesseren  Strassen  patroulliert jetzt
Polizei und BGS, einige sahen
 auch schon Bundeswehrsoldaten.  Alle werden von  Fragen beschaeftigt wie:
Was sollen wir  machen ...  weg koennen wir  ja nicht mehr  ... auf unsere
Verhaftung warten  ... doch  noch eine  Demo wagen  ... einfach abhauen...
aber wohin  ... zu Hause  bleiben ...  nicht mitspielen  ... einfach nicht
mehr zur Arbeit,  nicht zum Bund gehen  ... aber was  passiert dann ... ??
Stefan will nicht  zum Bund.  Doch als er  am naechsten  Morgen wieder die
Sirenen heulen hoert  und daraufhin das Radio  einschaltet, hoert er: "Der
Spannungsfall ist  ausgerufen,  die  allgemeine Mobilmachung  laeuft  an -
Russland will sich  aus dem  Krisengebiet in Nahost  nicht zurueckziehen -
die Kaempfe eskalieren -  die USA drohen den  Abwurf der ersten taktischen
Atombomben an -  die Russen mobilisieren ihre  Armeen"."Jetzt gibt es kein
Zurueck mehr" denkt Stefan und geht  noch immer nicht zur Sammelstelle. Er
will nochmal schnell bei einem Freund wegen eines Unterschlupfes anrufen -
das Telefon ist tot!  (19) Mittags kommen die  Feldjaeger, doch Stefan ist
abgehauen. "Alle Maenner im Alter von  18 bis 60 Jahren haben sich, soweit
sie  nicht  dienstverpflichtet  sind,   sofort  zur  Einberufung  bei  den
Kreiswehrersatzaemtern zu melden  ", schallt  es den ganzen  Tag aus Radio
und Fernseher. Dazwischen  eingeblendet immer  wieder Kriegsberichte. "Was
mach' ich nur mit Martina",  plagt sich Andy, "ich bin dienstverpflichtet,
kann  als   BR   sowieso  nicht   weg   und  die   Erzieherinnen   in  der
Kindertagesstaette werden  bestimmt als  Schwesternhelferinnen eingezogen.
(20) Doch  nach dem  Arbeitssicherstellungsgesetz koennen  sich nur Frauen
mit Kindern unter  15 Jahren befreien  lassen - und  ich??! Obwohl es kaum
mehr   Zeitungen   gibt    (nur   die   BILD    darf   noch   erscheinen),
Flugblattverteiler auf der Strasse verhaftet werden, verdichtet sich immer
mehr das  Geruecht, dass  noch  heute abend  eine grosse  Demo stattfinden
soll. Da U- und S-Bahnen sowie Busse kaum mehr fahren (21), sind viel mehr
Menschen als  frueher  auf der  Strasse.  Am Spaetnachmittag  bewegen sich
auffaellig viele Menschen  mit Einkaufstaschen in  dieselbe Richtung - zum
Rathaus. Und tatsaechlich treffen ueber 100.000 Menschen abends am Rathaus
ein. Rundum von  Polizei und  Armee "bewacht", draengen  sich die Menschen
auf dem  Rathausvorplatz  und  den umliegenden  Strassen.  Als  der Redner
gerade beginnen will, peitschen Schuesse  ueber den Platz, Gaswolken legen
sich ueber  die  Demonstrierenden,  die ersten  Menschen  brechen keuchend
zusammen, doch  diesmal bricht  keine  Panik aus  - vielmehr  herrscht auf
einmal  eine  schon  unheimliche   Ruhe.  Das  Polizei-Megaphon  gibt  den
Raeumungsbefehl,  doch die  Menschen  haken  sich  unter  und  singen. Die
Einsatzleiter von Polizei und Armee  sind ueberrascht: mit dieser Reaktion
hatten sie nicht gerechnet. Ueber die  Elbbruecken aufs Land will der sich
formierende Zug. "Wenn wir nicht evakuiert werden, dann machen wir es eben
selber!" wird aus  dem Zug skandiert.  Doch als die  vordersten Reihen des
Zuges auf  die erste  Auffang-Linie treffen,  werden die  Fluechtenden von
wohlinstruierten Soldaten  empfangen. (22)  Am  naechsten Morgen  gibt die
Bundesregierung aus  dem Regierungsbunker  in der  Eifel den  Eintritt des
Verteidigungsfalles bekannt - weil ein Angriff durch die Truppen Russlands
bevorstehe. (23)


 Anmerkungen zur Gesetzesgrundlage:
 ----------------------------------


 Diesem Szenario  liegen die  nachfolgend  genannten Phasen  zugrunde, die
jeweils  die   Anwendung   einer  unterschiedlich   breiten   Palette  von
Notstandmassnahmen erlauben.

 - "Normale" Friedenszeiten einschliesslich deren krisenhafter Ver-
    schaerfung
 - Alarmbeschluss des NATO-Rats mit Zustimmung der Bundesregierung
 (Art. 80a Abs. 3 GG)

 - Billigung einzelner Massnahmen der Bundesregierung durch den
 Bundestag (Art. 80 a Abs. 1 GG)

 - Feststellung des Verteidigungsfalls durch Bundestag und
 Bundesrat bzw. den Gemeinsamen Ausschuss (Art. 115a GG)

 Etwaige Ueberzeichnungen im Szenario sind mit dem Interesse an
 moeglichstes Verdeutlichung zu erklaeren und den Verf. ggf. nachzusehen.

 1) Bereits in Friedenszeiten wird durch 1-minuetigen Heulton angezeigt,
 das Radio fuer staatliche Durchsagen einzuschalten. Im Krisen-,
 Spannungs- und Verteidigungsfall dienen oeffentliche Rundfunk- und
 Fernsehdurchsagen zusaetzlich als Wege der vereinfachten
 Gesetzesverkuendung.

 2) Bereits vor Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls
 oder einem NATO-Alarmbeschluss kann die Bundesregierung diese sogen.
 "Stay-put"-Regelung anordnen ( 12 Abs. 1 KatSG)
 Insoweit jetzt Aenderung beabsichtigt mit Entwurf des
 "Katastrophenschutzergaenzungsgesetz"

 3) Aufgrund der  5 a, 23 Abs. 3 bzgl. der Verfuegungsbereitschaft
 und  6 Wehrpflichtgesetz bzgl. Wehruebungen von unbegrenzter Dauer
 kann das Bundesverteidigungsministerium eine schleichende Mobilmachung
 einleiten, ohne dass der Bundestag dies billigen muss. Die
 Kurzfristigkeit der Einberufung ergibt sich aus  13 Abs. 4
 Musterungsverordnung. vgl. Anm. Nr. 17

 4) Wenn die Bundesregierung dies unter der genannten Lage-Einschaetzung
 fuer notwendig haelt, koennen auch ohne die Voraussetzungen des Art. 80 a
 GG nach dem Bundesleistungsgesetz diverse persoenliche und materielle
 Dienstleistungen angefordert werden, bei gebotener Eile auch durch
 direkte Beschlagnahme auf offener Strasse! ( 1 11, 5, 38
 Bundesleitungsgesetz)

 5) gemaess der sogen. NATO-Klausel (Art. 80 a, Abs. 3 GG)

 6) Gebunden an Art. 80 a GG sieht  9 Abs. 1 Wirtschafts-
 sicherstellungsgesetz vor:
 Die Zuteilung, Lieferung, der Bezug und die Verwendung von Waren der
 gewerblichen Wirtschaft, von Erzeugnissen der Emaehrungs- und
 Landwirtschaft sowie von elektrischer Energie kann beschraenkt werden.
 Die Ausgabe voh Versorgungskarten und Bezugsscheinen (fuer
 Lebensmittel, Benzin, Heizoel etc.) ist bereits nach der
 Versorgungskarten-Verordnung des Bundes festgelegt und von den
 Kommunen vorbereitet (siehe auch Anm. Nr. 12)

 7) Auf Grundlage von Art. 12 a III, V und VI GG ist nach Freigabe
 durch den Bundestag gemaess Art. 80 a Abs. 1 GG  2 des
 Arbeitssicherstellungsgesetzes insoweit anwendbar, als Maenner von 18-
 65 und Frauen bis 55 Jahren ihren Arbeitsplatz ohne Zustimmung des
 Landesarbeitsamtes (das ist die zustaendige Behoerde, wo bereits heute
 die erforderlichen Daten gespeichert werden) nicht kuendigen duerfen.
 Zur "Deckung des personellen Kraeftebedarfs" sind ab dem
 Verteidigungsfalle zusaetzlich Dienstverpflichtungen in neue
 Arbeitsverhaeltnisse nach dem ArbSG zulaessig.

 8) Fuer die Aufhebung der freien Arztwahl gibt es bislang keine
 gesetzliche Grundlage. Wir haben hier eine Analogie zum
 Nationalsozialismus gezogen. Um den Krankenstand in den
 kriegswichtigen Betrieben zu senken, wurde 1942 die freie Arztwahl fuer
 die Beschaeftigten aufgehoben und der Besuch der betrieblichen
 Vertrauensaerzte, die einer entsprechenden Kontrolle unterlagen,
 verordnet (siehe dazu "Medizin und Nationalsozialismus", Berichte vom
 Gesundheitstag 1980, Band 1, S. 145ff.)
 Dass aehnliche Verhaeltnisse im Ergebnis zumindest auch heute wieder zu
 erwarten waeren, wird durch die schon erfolgte Kriegs-Einplanung
 zahlreicher frei praktizierender Aerzte entweder zur Bundeswehr oder im
 Rahmen der Zivilverteidigung (aufgrund des ARBSG) nahegelegt.
 Perfektionierung dieser Planungen nun in  13 ff. KatSErgG-Entwurf.

 9) In Krisenzeiten kann das ArbSG nur nach 2/3 Mehrheitschluss des
 Bundestages angewendet werden.

 10) Siehe "Aerzte warnen vor dem Atomkrieg - Beitraege zum 2.
 medizinischen Kongress", hier insbesondere "Katastrophenmedizin -
 Kriegsmedizin" von E. Weber.

 11) Die Verpflichtung zur planerischen Vorbereitung von Zwangsdiensten
 im Gesundheitswesen aufgrund des ArbSG war den "Bedarfstraegern"
 bereits in den Entwuerfen zu einem Gesundheitssicherstellungs- bzw.
 neuen Zivilschutzgesetz auferlegt worden; nun in  13 ff. des
 KatSErgG-Entwurfs. Die ZDv 49/50 ist zwar formal angeblich 1983 ausser
 Kraft gesetzt worden, lagert jedoch weiterhin als Behandlungsanweisung
 z.B. in den standardisierten Ausstattungssaetzen fuer Hilfskranken-
 haeuser. Ausserdem duerfte die NATO-STANAG 2879 von 1979,
 die ebenfalls die Triage vorschreibt, ohnehin fortgelten.

 12) 1983 erklaerte der Hamburger Senat auf Anfrage der GAL, dass die
 Ausgabe von Lebensmittelkarten in den Bezirksaemter bzw. Wahllokalen
 durch Beschaeftigte im oeffentlichen Dienst, u.a. durch Lehrer, erfolgen
 solle (siehe in diesem Heft: "ZV in den Parlamenten").

 13) Der BGS kann nicht nur bei Demonstrationen auf Ersuchen der
 Laender hinzugezogen werden ( 9 1 Nr. 1 BGS-G), sondern auch gegen
 deren Willen vom Bund zur Bekaempfung von Krisen, Unruhen,
 Aufstaenden (Art. 91 II GG); letzteres uebt der BGS regelmaessig.

 14) Nach Art. 21 Il GG koennen "verfassungswidrige" Parteien jederzeit
 vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Diese Formel koennte in
 Krisenzeiten gegen pazifistische Proteste ausgelegt und verschaerfte
 Anwendung finden. Sonstige Organisationen koennen nach  8 II
 VereinsgsG bzw. nach Polizeirecht verboten werden.

 15) Theoretisch koennen Grundrechte (hier Versammlungsfreiheit und
 freie Meinungsaeusserung) bei Missbrauch "gegen die fdGO" (Aufrufer zu
 Anti-Kriegs-Demo?) individuell verwirkt werden. - Sehr viel
 wahrscheinlicher in einer Krisensituation waeren aufgrund heutiger
 Erfahrungen Demonstrationsverbote wegen befuerchteter"Ausschreitungen'
 (so z.B. in Brokdorf, Wackersdorf etc.)

 16) Die Polizeigesetze sehen durchweg und ohne weiteres Einsatz von
 Schusswaffen, Kampfgasen etc. vor; daneben z.T. auch von "besonderen
 Waffen", wie "MGs, Granatwerfer, Handgranaten, Sprengsaetze, Minen'@
 (z.B.  18 IV SOG HH) bzw. von "Explosivmitteln" ( 14 BGS-G.).

 17) Schon vor dem Verteidigungsfall koennen wehrdienstpflichtige
 Maenner von 18-60 Jahren zu unbefristeten Bereitschafts-Wehruebungen
 einberufen werden ( 6 VI WPflG), was einen reibungslosen Uebergang zum
 Kriegseinsatz ermoeglicht. Die Einziehueng von Zivildienstleistenden
 hingegen ist bisher erst im V-Fall zulaessig ( 79 ZDG), nach  9 a des
 KatSErgG-Entwurfs jedoch evtl. zukuenftig auch vorher.

 18) Gemaess der Eisenbahnverkehrsleistungs-Verordnung muss die Bundesbahn
 ihre Leistungen u.a. zur Befoerderung der Streitkraefte zur Verfuegung
 stellen. Allgemeine Fahrverbote zur Raeumung der Strassen fuer den
 Streitkraefte-Aufmarsch sind vor Feststellung des Spannungsfalls gemaess
  45 1 StVO, anschliessend nach der Verkehrssicherstellungs-Verordnung
 geplant.

 19) Um die Kommunikationskapazitaeten fuer die kriegswichtigen Behoerden
 freizuhalten, ist geplant, 80-90% der privaten Telefonanschluesse gemaess
 der Ermaechtigung in der TKO zu sperren, wobei eine besondere Freigabe
 nach Art. 80 a GG nicht erforderlich ist. - Gleiches ist auch nach
 Polizeirecht zur "Aufrechterhaltung von oeffentlicher Sicherheit und
 Ordnung" moeglich (wie z.B. Telefon der BI Wendland waehrend "Tag X"-
 Aktionstagen 1984).

 20) Nach dem ArbSG koennen Frauen im Verteidigungsfall als
 Schwesternhelferinnen im Sanitaets- und Lazarettwesen
 zwangsverpflichtet werden. Von dieser Regelung werden insbesondere
 die Frauen betroffen sein, die bereits einen Schwesterhelferinnen-Kurs
 absolviert haben.

 21) Dies skizziert eine der weiteren Folgen einer zentralen
 Energiebewirtschaftung (vgl. dazu Anm. Nr. 6 und 18).

 22) Naehere Informationen in diesem Heft in Artikel An der
 Heimatfront" und "ZV in den Parlamenten", Abschnitt "Stay put".

 23) Nach Art. 115 a GG kann die Bundesregierung den V-Fall nicht erst
 bei direkt erfolgtem Angriff auf das Gebiet der BRD ausrufen, sondern
 auch schon, wenn ein unmittelbarer Angriff bevorsteht. Diese
 Formulierung ist so stark interpretierbar, dass damit auch ein
 Angriffskrieg gegen vermeintliche oder tatsaechliche Manoever Russlands
 ermoeglicht wird. Denn wer kontrolliert, ob ein Angriff wirklich
 bevorsteht??


###


 - Soweit das Szenario der GAL-AG Frieden -
 Da die Aktualitaet geringfuegige Aenderungen der "politischen Lage"
 bedarf, wurde vom Original "Der Tag "X" hat schon begonnen - Von der
 Zivilverteidigung zum totalen Krieg 3. ueberarbeitete Auflage, die
 Gruenen im Bundestag" folgendes abgeaendert:

 UdSSR zu Russland bzw. Russen
 Warschauer Pakt (der Einfachheit halber korrekterweise) zu Russland
 "Die Gruenen" zu "Die Buendnisgruenen"

 Alles weitere blieb originalgetreu.

