
                           Thomas Becker
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        Wie man sich dem Wehrdienst am besten entziehen kann
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                Eine Ausgabe mit Stand Februar 1996



   Hallo liebe Brettgemeinden,
   gewissermassen als "Abloesung"  fuer meinen  Reader vom Oktober
   1995 nun  hier  etwas  aktuelles, neues.  Da  ich  die Mailbox-
   Vervielfaeltigungsrechte  fuer  einen  wichtigen Profi-Ratgeber
   bekam, ist  es  wohl  besser gleich  die  Rechtsexperten vieles
   darstellen zu lassen.

   Stattdessen beschaeftige  ich  mich  hier  mit  all  jenen, die
   entweder noch nicht gemustert worden, die Musterung hinter sich
   haben  bzw.  als  zu  spaet  erklaerte  Kriegsdienstverweigerer
   erstmal wegen einer Einberufung  in die Kaserne muessen. Dieser
   kleine Ratgeber hier soll  der leicht bekoemmliche Hinweis fuer
   alle  User   sein.   Naeheres   entnehmt   bitte   des  spaeter
   aufgespulten Profi-Ratgebers. Und wenn es Euch immer noch nicht
   so recht alle Unklarheiten  aus dem Weg  raeumt, koennt Ihr mir
   gerne eine PM zukommen lassen.  Ist der Betreff wirklich noetig
   und fehlend, werde ich  mich konkret mit einer Ergaenzungsmessi
   oeffentlich bei Euch wieder melden.         Euer Thomas Becker.
   
   Online:daimos@copa.berlinet.de
   Fido: Thomas Becker@2:249/1030.24
   Maus: Thomas Becker@L2


   Ich untergliedere meine Hinweise in:

   1. Post von der Bundeswehr => Ladung zur Musterung
   2. Laengst gemustert => Wann Einberufung und wie verhindern?
   3. Bereits einberufen => Wie komme ich schnell aus d. Kaserne?
   4. Das Anerkennungsverfahren fuer den Zivildienst

   Mit diesen  Wissen  kannst  Du  viel  Zeit  vorher  planen bzw.
   rechtzeitig richtig  auf die  Behoerden reagieren. Einzelheiten
   in
   der Verwaltung der  Behoerden siehe  Profi-Ratgeber. Nimm bitte
   die Hinweise  auch  nicht  als  Alleskoenner,  denn  gerade bei
   bestimmten  persoenlichen   Fragen   hilft  nur   das  visuelle
   Vorsprechen bei einer KDV-Kontaktgruppe.  Auch solltest Du Dich
   jaehrlich neu informieren, denn die Gesetzlichkeiten werden oft
   geaendert.


   1. Post von der Bundeswehr => Ladung zur Musterung
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   OHNE MUSTERUNG - KEINE EINBERUFUNG!
   Hier kannst  Du erlesen,  mit  welchen Moeglichkeiten  Du einen
   enormen Zeitgewinn erzielen kannst. Damit kannst Du den Kriegs-
   diensverweigererantrag ebenso wie  eine aerztliche Ausmusterung
   planen.  Ausserdem  sorgst  Du  mit  dieser  Aufschiebung  fuer
   Mehraufwand im Kreiswehrersatzamt (KWEA)  und traegst dazu bei,
   dass weniger Deiner zu musternden Freunde easy abgehakt werden.
   Jeder Mehraufwand  in einer  Behoerde  wie auch  der Bundeswehr
   fuehrt zu  eingeschraenkter Ausuebung  ihrer Taetigkeiten. Alle
   hier beschriebenen Moeglichkeiten  sind ohne rechtliche Folgen,
   bei  einer   etwas   ungeschickten   Handhabung   maximal  eine
   Ordnungswidrigkeit. Daher genau lesen.

   Neuerdings soll eine  Musterung "einberufungsnah" erfolgen. Das
   hat zur Folge,  dass der  Wehrpflichtige ab Beendigungsergebnis
   der   Musterung    dem   Truppen-Einplaner    im   zustaendigen
   Kreiswehrersatzamt auf  dem  Tisch liegen  soll.  Den Einplaner
   kann man aber auch etwas stoeren, denn schliesslich sind wir ja
   nicht  mit   der  bald   folgenden  Einberufung  einverstanden.
   Eigentlich  soll   die  Musterung   bis  spaetestens   zum  21.
   Lebensjahr abgefertigt  sein.  Wer  vor laengerer  Zeit  (ca. 4
   Jahre)  gemustert  wurde,   der  bekommt  abermals  (moeglichst
   einberufungsnah) Post von der Bundeswehr. In dem Schreiben wird
   entweder angefragt,  ob einer  Einberufung Hinterungsgruende in
   Bezug auf  Tauglichkeit entgegenstehen.  Oder man  erhaelt eine
   Vorladung    zum     Kreiswehrersatzamt     zur    sogennannten
   Einberufungsuntersuchung.

   Ich versuche  als naechstes  einmal darzustellen,  was die Post
   vom Kreiswehrersatzamt fuer jeden einzelnen bedeutet. Ich nehme
   als    Beispiel     nun     die     Musterung.     Bei    einer
   Einberufungsuntersuchung  wuerde   der   Briefwechsel  aehnlich
   aussehen.  Also  beginne  ich  mit  einer  Einfuehrung  in  die
   "Allgemeinen Geschaeftssbedingungen  der  Deutschen Bundespost"
   fuer alle Wehrpflichtvermeider.

   Die   erste    Post,    die   ein    Jugendlicher    nach   dem
   Erfassungsschreiben durch  die  Einwohnermeldebehoerde erhaelt,
   ist  ein  Schreiben   vom  Kreiswehrersatzamt   in  Form  eines
   einfachen  Briefes.  Der  Musterungstermin  ist  etwa  14  Tage
   spaeter. Nun, einen  Brief kann die  Bundeswehr rechtlich nicht
   nachweisen. Er wird verschickt, weil er der Bundeswehr billiger
   ist und man damit  rechnet, dass jeder brav  das macht, was von
   ihm verlangt wird.  Es gibt "leider"  viele Gruende, wie Briefe
   abhanden kommen.  Sie  werden aus  Briefkaesten  gestohlen oder
   haben nie das Zielpostamt erreicht.

   DER EINFACHE BRIEF GEHT DIR EINFACH VERLOREN.

   Der Pfoertner  des Kreiswehrersatzamtes  (KWEA) registriert nun
   zum Termin (also erst 14 Tage spaeter) das Fehlen Deiner Person
   auf der Namensliste. Nun holt das KWEA zu einen weiteren Schlag
   aus, aber  -  schneller  kann nunmal  eine  gestresste Behoerde
   nicht arbeiten  -  erst nach  cirka  einer weiteren  Woche. Nun
   versucht in der  Regel die Bundeswehr  Dir einen weiteren Brief
   zuzuschicken,  hoffentlich  reagiert  der  Adressat  jetzt  und
   erscheint zu den zweiten Anlauf in weiteren 14 Tagen.

   UND WIEDER WIRD DER EINFACHE BRIEF VERLOREN GEHEN.

   Die Bundeswehr steckt nun in  einem Dilemma. Eine weitere Woche
   spaeter stellen  Pfoertner und  Sachbearbeiter erschreckt fest:
   Wieder muessen  sie Deine  Abwesenheit feststellen  und koennen
   Dich   rechtlich   nicht   belangen.   Nun   denkt   sich   der
   Sachbearbeiter "Na  warte!" und  holen  erneut zu  einem Schlag
   aus. Die  naechste Post  erhaeltst Du  nun fuer  einen erneuten
   Musterungstermin in  ca.  14 Tagen.  Diesmal  per Einschreiben.
   Wenn  Du  oder  jemand   in  Deiner  Familie  das  Einschreiben
   angenommen  hat:  Pech!   Dann  hast  Du   oder  ein  Bekannter
   unterschrieben, also hast  Du rechtlich  gesehen jetzt Kenntnis
   von  der  Musterungsvorlage  und   musst  den  Abschnitt  "PZU"
   ueberspringen. Nimmt es keiner entgegen,

   GEHT EIN EINSCHREIBEN NACH 7 TAGEN AN DAS KWEA MIT DEM HINWEIS
   "UNZUSTELLBAR" ZURUeCK!

   Hat das  Einschreiben  keine  Entgegennahme  erhalten,  ist die
   Bundeswehr wieder  in  der  Klemme. Denn  sie  kann  zwar jetzt
   nachweisen, dass  sie  einen  Brief hat  abgeschickt.  Aber das
   Schreiben  war  nicht  zustellbar  und  ist  dadurch  rechtlich
   gegenstandslos geworden.  Man  sollte aber  nicht  die "Annahme
   verweigern". Dies geht zwar auch, fuehrt aber zu Aerger mit der
   Bundeswehr. Sollte der Brieftraeger kommen  und will es Euch in
   der Familie ueberreichen, so ist man schnell nur ein Freund der
   Familie oder  Arbeitskollege.  Niemals  Familienmitglied! Nicht
   unterschreiben: "Na  die Post  muessen Sie  den Herrn  X. schon
   selber ueberreichen. Ich  gehoere nicht  zur Familie  - tut mir
   leid". Und wieder  ist man  nicht zur  Musterung erschienen und
   zum  Aerger   des  Sachbearbeiters   liegt  eine  unzugestellte
   Musterung auf dem Tisch.

   "Jetzt muss es mir gelingen" denkt nun unser Sachbearbeiter vom
   KWEA und laesst etwa eine  Woche nach Bekanntwerden des Fehlens
   eine    Postzustellungsurkunde    PZU    (oder   Niedergelegtes
   Schriftstueck ect.) ausschreiben.

   MIT  DER   PZU   (O.Ae.)   HAST  DU   NUN   KENNTNIS   VON  DER
   BUNDESWEHRPOST.

   Ja,      eine      PZU,      Niedergelegtes      Schriftstueck,
   Postzustellungsauftrag  wird   naemlich  an   die  Meldeadresse
   verschickt. Die  PZU nicht  anzunehmen ist  nicht moeglich, sie
   gilt als verbindlich.  Nun stellt  uns das KWEA  im Brief einen
   weiteren Termin  zur Musterung.  Aber gehen  wir jetzt wirklich
   schon hin?  Na  aber  meine Herren,  nicht  so  "kampflos"! Wir
   erscheinen wieder nicht zum  Musterungstermin, doch folgt durch
   uns  gleich   kurz   nach   Verstreichen   des   Termines  eine
   schriftliche Entschuldigung.

   MAN HAT SICH VERGEBENS BEMUeHT.

   In Deiner Entschuldigung kannst Du  auffuehren, dass Du den Weg
   nicht finden  konntest,  oder eine  Fahrzeugpanne  hattest bzw.
   krankgeschrieben bist. Letzteres musst Du allerdings mit Attest
   belegen.  Entschuldigen  kann  man  sich  problemlos mindestens
   zweimal. Dann  entschliessen wir  uns irgendwann,  den Gang zum
   Kreiswehrersatzamt anzutreten.

   Waehrend der Musterung versucht man  von Dir zu erfahren, ob Du
   Zivi  machen   willst  oder   zur  Bundeswehr   gehst.  Da  die
   Mitarbeiter des  KWEA sowieso  im  Brot der  Bundeswehr stehen,
   werden oft  Bemerkungen  fallen.  Diese  reichen  von  den dort
   beschaeftigten   Angestellten   zynisch    von   "Aha   -   ein
   Arschabwischer!" bis  hin zum  Heroismus  "Was bilden  Sie sich
   ein? Sie haben wohl gar nichts fuer Ihr Land uebrig? Sie wollen
   sich  wohl   durchmogeln."   Solche   und   aehnliche  makabere
   Wortgefechte gibt  es  jedoch mitunter  immer  wieder. Groesste
   Vorsicht  sollte  man  walten  lassen  damit,  einen Fragebogen
   auszufuellen  bzw.  ausfuellen  zu  lassen.  Die  beantworteten
   Fragen bei der Musterung im Kreiswehrersatzamtes werden am Ende
   durch  Dich   unterschrieben.  Das   koennen  spaeter  durchaus
   Stolperfallen werden.  Daher  ist  es guenstig,  vor  allem die
   Fragen nach :

   - den Verwendungswunsch mit "habe keinen konkreten Wunsch"
   - eine spaetere Zuteilung in den KRK (Krisenreaktionskraeften)
   zu verneinen.

   Der Verwendungswunsch  ist  bekanntlich auf  die  Mitwirkung in
   einem  militaerischen  Truppenteil  bezogen.  Eine Wunschangabe
   stellt moeglicherweise der KDV-Ausschuss spaeter vor die Frage,
   warum er damals  dort hat  zugestimmt. Schlimmer  wird es, wenn
   der Wunsch in  direkten Zusammenhang mit  der Waffe steht (z.B.
   Scharfschuetze).

   Eine Mitarbeit in den KRK der Bundeswehr verpflichtet ausserdem
   zu einer laengeren Dienstzeit.  Deshalb genau ueberlegen, ob Du
   dies mit "JA"  beantwortest. Wird man  spaeter dazu einberufen,
   gibt   es   kein   Zurueck.    Einzige,   aber   nicht   gerade
   befoerderungsdienliche  Moeglichkeit  waere  die  Vereidigungs-
   verweigerung.    Sie     loest    KRK-Soldaten     aus    ihrer
   Zwangsverpflichtung.

   Ein Hinweis  noch  zum Zeitpunkt  der  Zivi-Antragstellung. Man
   liess natuerlich  in  sogenannte Ratgeber  abdrucken,  "mit der
   Musterung   ist   der   Antrag   auf   Kriegsdienstverweigerung
   abzugeben".   Das   entspricht   jedoch   nicht  entsprechender
   gesetzlicher Grundlage, denn  es gilt:  Jeder Wehrpflichtige im
   Alter von 17 1/2 und 60 Jahren kann diesen KDV-Antrag jederzeit
   stellen. Also quasi von der Wehrfaehigkeit bis zur Reserve kann
   man durch  den  KDV-Antrag den  Kasernengang  verweigern. Diese
   Fabel von  der Musterungsabgabe  wird  deshalb immer  gerne mit
   erwaehnt, weil dadurch das KWEA weniger Arbeit hat.

   Staendig werden Jugendliche  durch den Einplaner  im KWEA einer
   bestimmten   Truppe   zu   einer   bestimmten  Einberufungszeit
   zugeordnet,  also  eingeplant.  Verweigert  ein Wehrpflichtiger
   nach seiner beendeten  Musterung erst, dann  muss der Einplaner
   ihn von seiner  Liste streichen und  sich zusaetzlich um Ersatz
   bemuehen. So etwas  haelt natuerlich auf,  behindert die Arbeit
   des KWEA. Je mehr sie mit sich zu tun haben, umso weniger junge
   Maenner koennen sie planen und einberufen.

   So nun hast Du die Musterung abgeschlossen und haeltst bald das
   Musterungsergebnis in  der Hand.  Wenn Du  moechtest, kannst Du
   zum groesseren  Zeitgewinn auch  fristgerecht Widerspruch gegen
   das  Musterungsergebnis   einlegen  (z.B.   wegen  ueberhoehter
   Tauglichkeit). Dadurch  erhoeht  sich der  Zeitgewinn, immerhin
   muss auch  eine  Ablehnung  von  behoerdlicher  Stelle geprueft
   werden.  Vielleicht  moechtest  Du  auch  eine  Zurueckstellung
   beantragen? Vielen wird sie  einmal sogar angeboten, wenn diese
   sich   in    einem   Ausbildungsverhaeltnis    ect.   befinden.
   Zurueckstellungsgruende  und   -berechnungen   siehe  aktuellen
   Profi-Ratgeber.

   Nun wird es Zeit, dass wir uns mit den Tauglichkeitsgradationen
   auseinandersetzen.  Diese  Tauglichkeitsziffern  geben Auskunft
   ueber  die  spaetere  Verwendungsfaehigkeit  von  Soldaten  und
   teilweise auch der Zivis. Grundsaetzlich gilt:

   @ fuer Soldaten ist eine schlechtere Gradation besser,
   @ fuer  Zivis  ist  eine  gute  Gradation  bei  der Stellenwahl
   besser.

   Moegliche  Tauglichkeit  (nach    8a  WPflG)  kann  fuer  Dich
   zutreffen:

   - T1 voll verwendungsfaehig,

   - T2 verwendungsfaehig mit Einschraenkungen fuer bestimmte
   Taetigkeiten,

   -   T3   verwendungsfaehig    mit   Einschraenkungen   in   der
   Grundausbildung und fuer bestimmte Taetigkeiten,

   -  T7   verwendungsfaehig   fuer  bestimmte   Taetigkeiten  des
   Grundwehr-
   dienstes unter Freistellung von der Grundausbildung,

   - T4 voruebergehend nicht wehrdienstfaehig,

   - T5 nicht wehrdienstfaehig.

   Es gibt nur sehr wenige Jugendliche, die die Tauglichkeitsstufe
   T1 erreichen.  T1-Kandidaten muessen  in der  Bundeswehr sowohl
   physiologisch als auch  psychologisch 100%  sein. Das verleitet
   dem   Einplaner   von   KWEA   oftmals   dazu,   ihn   in   die
   Ausbildungskasernen  zu   stecken,   in  denen   der  haerteste
   Wehrdienst abgeleistet wird. Das sind u.a. Panzergrenadier- und
   Jaegereinheiten  (Gebirgs-,   Feld-,   Fallschirmjaeger).  Beim
   Zivildienst hat  eine sehr  gute Tauglichkeit  im Gegensatz zur
   Bundeswehr nur wenig  Bedeutung. In seltenen  Faellen wird fuer
   bestimmte Zivi-Taetigkeiten die Tauglichkeit hinterfragt.

   Der Einplaner  im KWEA  muss  nun die  Wehrpflichtigen aufgrund
   Ihrer Tauglichkeitsstufe in entsprechende Kasernen stecken. Hat
   jemand  T2,  so  wird   er  haeufig  normal  herangezogen.  T3-
   Kandidaten kommen  meist  in  ruhigere Einheiten.  T4  ist eine
   Zurueckstellung,   welche    endet   mit    Verstreichung   des
   Zurueckstellungsgrundes. T7  ist  neu  und  das  Ergebnis neuer
   Wehrstrategien, moeglichst  alle Wehrpflichtige  zu ziehen. Die
   hohe Zahl darf man  nicht als Ausmusterung interpredieren, denn
   sie hat nur buerokratischen  Hintergrund. Als bis  1994 es T1 -
   T5 gab, war klar: voll  verwendbar - Ausmusterung. Als man sich
   entschloss im Hinblick angeblicher geburtenschwacher Jahrgaenge
   und der erhoehten Anzahl  von benoetigten Soldaten aufgrund der
   Herabsetzung der Wehrpflichtlaenge von  12 auf 10 Monate, wurde
   es  komplizierter.  Die  meisten  Akten  sind  Papier  und alle
   frueher  Gemusterten  bzw.  anderweitig  aerztlich Untersuchten
   besitzen  Eintraege  von   Hand  mit   ihrer  damals  gueltigen
   Tauglichkeit. Um nun mit Einschiebung einer Zwischenstufe nicht
   alle nachfolgenden (z.B.  die Ausgemusterten)  Stufen auf allen
   Ordnern bundesweit umsortieren  zu muessen,  entschied man sich
   fuer einen besseren Weg.  Man fuehrte T7  ein und fuehrte somit
   mit  minimierten  Aufwand   eine  neue   Tauglichkeit  ein.  T7
   beinhaltet  -   etwas   forsch   ausgedrueckt   -   das  selbst
   Rollstuhlfahrer   ohne   Grundausbildung   zum  Grundwehrdienst
   einberufen werden koennen.

   NUR  T5  IST  EINE  REALE   AUSMUSTERUNG,  denn  wer  fuer  den
   Wehrdienst
   nicht taugt, ist auch zu keinen Ersatzdienst verpflichtet. Eine
   T6 gibt es nicht.


   2. Laengst gemustert => Wann Einberufung und wie verhindern?
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   Die  Einberufung   von   bereits  Gemusterten   kann  jederzeit
   geschehen, falls man nicht:

   - (zum ersten Male) einen KDV-Antrag gestellt hat,
   -    noch     innerhalb    einer     schriftlich    genehmigten
   Zurueckstellungsfist ist,

   - zu denen Jugendlichen zaehlt, welche aufgrund anderer Gruende
   (z.B. "Dritte Brueder-Regelung") schriftlich vom Wehrdienst
   befreit worden. (Siehe Profi-Ratgeber)

   -    Ersatzdienstleistender,     der     einen    schriftlichen
   Freistellungsbescheid  besitzt   (z.B.   KatSch,  Entwicklungs-
   helfer). (Siehe Profi-Ratgeber)

   Ansonsten ist das KWEA berechtigt, Dich einzuberufen. Es kann -
   falls zur letzten Musterung 4 Jahre vergangen sind - nachfragen
   ob   Gruende   zur   Nichtheranziehung   vorliegen   bzw.  eine
   Einberufungsuntersuchung anordnen. Beides  muss sie aber nicht,
   sie kann Dich auch  mit der Einberufung "ueberraschen". Deshalb
   sollte man  einen  KDV-Antrag  nur dann  herauszoegern,  wenn -
   >siehe Musterung das KWEA mit einen anderen Problem Deinerseits
   beschaeftigt  ist.  Unter   Probleme  verstehe   ich  im  Sinne
   entschprechend  ->siehe  Musterung  gestellte Zurueckstellungen
   bzw. fristgemaesse Widersprueche.

   Die  einfachste   Form  einer   militaerischen  Einberufung  zu
   entgehen,  ist  der  KDV-Antrag.   Der  Antrag  hat  sogenannte
   aufschiebende Wirkung, d.h. die  Bundeswehr darf Dich nicht vor
   der Entscheidung ueber Deinen  Antrag einberufen. Nur wenn Dein
   KDV-Antrag  spaeter  abgelehnt  wird  bzw.  man  einen  bereits
   aelteren  KDV-Antrag   hatte   abgelehnt   bekommen,   ist  man
   einberufbar fuer den Wehrdienst.

   Einberufen wird zum Wehrdienst 8x im Jahr, zum Zivildienst nach
   wie vor  monatlich.  Zur  Planung der  KWEAs  sollte  man deren
   Einberufungsfristen kennen.  Die Bundeswehr  darf quartalsweise
   und  neuerdings  auch  alle  ungeraden  Monate  einberufen, das
   bedeutet:

   Einberufungen zum Wehrdienst
   Januar,  Maerz,  April,  Mai,   Juli,  September,  Oktober  und
   November.

   Einberufungen  muessen  Dir  4  Wochen  vor  Einberufungstermin
   vorliegen. Du  darfst  allerdings nicht  vorinformiert  mit dem
   Wortlaut "als Ersatz  fuer Ausfaelle" werden,  denn danach kann
   Dich eine Einberufung  auch spaeter  legal erreichen. Ansonsten
   wuerde  ein   fristgemaesser   Widerspruch   Deinerseits  wegen
   Nichteinhaltung der Einberufungsfrist zur Zurueckziehung dieser
   Einberufung  fuehren.  Einberufungstag  ist  jeweils  immer der
   erste Arbeitstag  zum  Monatsbeginn.  Zurueckstellungsgruende -
   >siehe Profi-Ratgeber.

   Ein Einberufungswiderspruch schuetzt  nicht vor Einberufung. Er
   kann nur  damit  ausgehebelt  werden, wenn  die  Bundeswehr die
   Zustellungsfrist  von  4  Wochen  unterschreitet  oder  es  ein
   Einschreiben ist,  welches  niemand entgegen  nimmt.  Auch eine
   Einberufung ist  nur gueltig,  wenn  sie zugestellt  wurde. Die
   wohl   dann    zum   naechsten    Einberufungstermin   folgende
   Postzustellungs- urkunde ect. gilt jedoch als zugestellt.

   Fuer ungediente Jugendliche im  Alter von 24  bis knapp 25 kann
   ein KDV-Antrag - ueberhaupt  Zivildienst - der schlechteste Weg
   zur  Nichteinberufbarkeit   sein.  Zivildienst   kann  naemlich
   monatlich einberufen.  Jene Jugendliche  setzen sich  am besten
   mit der naechsten  KDV-Kontaktgruppe in  Verbindung, oder lesen
   hierzu die entsprechenden speziellen Postings im Brett.


   3. Bereits einberufen => Wie komme ich schnell aus d. Kaserne?
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   Dieser Teil  beschaeftigt  sich damit,  wie  kannst Du  Dich am
   besten als  bereits einberufener  Soldat verhalten.  Wie Du dem
   Einberufungsschreiben entnehmen konntest,  hat ein gegen diesen
   Einberufungsbescheid     eingelegter      Widerspruch     keine
   aufschiebende Wirkung,  zur Kaserne  musst  Du auf  jeden Fall.
   Doch auch Einberufene  duerfen den KDV-("Zivi-")Antrag stellen.
   Eben durch ein  erhaltenes Schriftstueck mit  dem Wortlaut fuer
   eine spaetere Einberufung "als  Ersatz fuer Ausfaelle" bzw. mit
   dem   Einberufungsbescheid   ist   die   aufschiebende  Wirkung
   rechtlich  verspielt,   Du   musst  erstmal   in   die  Kaserne
   einruecken. Ab  jetzt laufen  alle Verfahren  gleichzeitig auch
   neben dem  Wehrdienst  her  und  man  muss  sich  letztlich dem
   "Ausschuss       fuer       Kriegsdienstverweigerung       beim
   Kreiswehrersatzamt" muendlich  stellen. Das  alles klingt etwas
   finster.

   Doch gibt es fuer Insider Moeglichkeiten, doch noch gleich nach
   dem Erhalt der Einberufung  selbige auszuhebeln. So rein legale
   "rechtsstaatliche Winkelzuege". Versteckte Klauseln fuer reiche
   Soehne mit Anwaltshilfe?  Darueber kann sich  jeder seinen Teil
   denken.   Fahren   wir    fort   mit    dem   "Wehrrecht   fuer
   Kasernenvermeider".

   Um  eine  Einberufung  moeglicherweise  aushebeln  zu  koennen,
   bedarf es  ein wenig  Grundwissen ueber  die rechtliche Ordnung
   des Postversand wie Postzustellungsurkunde (oder niedergelegtes
   Schriftstueck) und  Einschreiben es  darstellen. Briefe zaehlen
   zwar auch  darunter, ihre  Absendung  kann die  Bundeswehr aber
   nicht nachweisen  und  haben ausserdem  keine Zustellungskraft.
   Ein solcher  Postversand  gilt erst  am  dritten Tage  nach dem
   Poststempel als  zugestellt.  Wer also  heute  ein Einschreiben
   erhaelt und  die  Rueckrechnung zum  Poststempelaufdruck ergibt
   noch keine  drei Tage,  sollte man  noch am  selben Tage seinen
   Antrag     auf      Kriegsdienstverweigerung     bei     seinem
   Kreiswehrersatzamt abgeben und sich den Uebergabetag quittieren
   lassen. Das  erste  Antragsschreiben  muss  noch  keine Anlagen
   besitzen,     es     genuegt     der     Antragssatz    ->siehe
   Anerkennungsverfahren fuer  den Zivildienst.  Anschliessend dem
   Einberufungsbescheid   fristgemaess   widersprechen   mit   der
   Begruendung,  dass   der   KDV-Antrag   schliesslich   VOR  der
   Einberufung eingegangen ist.

   Zwar erscheint  es  unlogisch,  weil ja  z.B.  ein Einschreiben
   heute erst  unterschrieben wurde.  Rechtlich zugestellt  ist es
   aber erst mit  dem dritten  Tage. Schwieriger  wird es, erhaelt
   man den  Postversand  zwar  am zweiten  Tag,  jedoch  erst nach
   Dienstschluss des KWEA. Da  KWEAs ueber keine Nachtbriefkaesten
   verfuegen,  welche  punkt  24  Uhr  umschalten,  ist  nun  eine
   Beweiskraft schwieriger. Moegliche Formen  waeren zum einen die
   Abgabe des KDV-Antrages beim  Pfoertner des KWEA. Ein Pfoertner
   bewacht Tag und Nacht das Objekt, so dass er auffindbar ist. Zu
   Beachten  ist  hierbei,  dass   der  Pfoertner  mit  Datum  und
   Unterschrift die Entgegennahme  bestaetigt. Das Datum unbedingt
   vergleichen, sonst ist alles umsonst.

   Sollte der Pfoertner aus  undenkbaren Gruenden nicht auffindbar
   sein oder nichts  in Empfang nehmen  wollen, dann helfen Zeugen
   beim Briefeinwurf Briefkasten des KWEA. Moeglichst unter Zeugen
   den Pfoertner nochmals auf seine Briefannahme hinweisen und ihn
   nochmals auffordern das  Dokument entgegenzunehmen.  Tut er das
   immer noch nicht, hilft zur Fristwahrung ein Fax. Leider wissen
   nicht  alle  oertlichen  KDV-Berater  eine  der  Faxnummern der
   Behoerde. Sich also schon weit vorher erkundigen beim KWEA oder
   der  Wehrbereichsverwaltung  nach  solchen  Nummern  kann  also
   rettend sein.  Also verschicken  wir nun  ein Fax  an eine oder
   mehrere   Stellen   des   KWEAs   bzw.   deren   uebergeordnete
   Wehrbereichsverwaltung    mit    dem    Vermerk    "Kopie   zur
   Fristwahrung". Ein Fax  hat bei Verlust  keine Rechtskraft, der
   Beleg des Faxsendeprotokolls allein  ist also kein Beweismittel
   fuer die Einreichung. Kommt  das Fax aber  durch, ist damit die
   Fristwahrung bewiesen. Auch wichtig: Das  Fax wird nur dann von
   der Behoerde  akzeptiert, wenn  es dokumentenhaft  ist, d.h. es
   muss der Faxname mit  Deinen Namen identisch  sein (es sei denn
   Du schickst es von der  Deutschen Post). Es muss unterschrieben
   sein   und   sollte   neben   Deiner   Anschrift   auch   Deine
   Personenkennziffer  beinhalten.   Da   aber   der   Antrag  dem
   Kreiswehrersatzamt   mit   eigens   gezeichneter   Unterschrift
   vorliegen muss und nicht nur sonstwo stecken soll als Faxkopie,
   muessen wir  noch  heute  den  Weg zum  KWEA  antreten  und ihn
   (unterschrieben!) unter  Zeugen  in  den  Briefkasten  des KWEA
   einwerfen.

   Es  hat  Faelle  gegeben,  da  wollte  ein  Pfoertner  des KWEA
   ausgerechnet punkt  24 Uhr  seinen  Rundgang gemacht  haben und
   auch den Postkasten kontrolliert  haben. Ja, die haben mitunter
   "fleissige" Pfoertner. Deshalb die  Zeugen des Posteinwurfs und
   Empfehlungen mit dem Fax.

   Wer  aber  leider  die  Einberufung  nicht  rueckgaengig machen
   konnte, z.B.  weil  die  Einberufung als  zugestellt  gilt, der
   sollte  in   der  Kaserne   sofort  schriftlich   formlos  eine
   Waffenbefreiung  beantragen.  Diese   gibst  Du  unterschrieben
   Deinem  Kompaniechef.  Dieser  ist  in  der  Regel  seitens des
   Batalionskommandeurs zur Zustimmung angewiesen wurden. Verwehrt
   man Dir  diese Zustimmung  dennoch,  solltest Du  unbedingt der
   Wehrbeauftragten des  dt. Bundestages,  Frau Claire Marienfeld,
   Basteistr. 70, 53173 Bonn  (zu behoerdenueblichen Zeiten, Tel.:
   0228/824224)    den    Vorfall     gegen    Deine    waffenlose
   Gewissensentscheidung    und    fuer    Gleichbehandlung    von
   Kriegsdienstverweigerern in  der  Truppe schreiben  und Kontakt
   mit   KDV-Beratern    aufnehmen.    Rechtlich    bestimmt   der
   Disziplinarvorgesetzte  ueber  die   Waffenbefreiung.  Will  er
   nicht, kannst  Du  es nur  Public  machen. Die  Mitarbeiter der
   Wehrbeauftragten  haben  schon   vielen  KDVs   in  der  Truppe
   geholfen. Im Grenzfall  stehst Du  vor der  Wahl, die befohlene
   Waffe  anzunehmen  oder  Befehlsverweigerung  zu  begehen. Eine
   Nichtannahme der  Waffe wird  Dir im  KDV-Verfahren spaeter als
   Gewissensentscheidung zugute gerechnet  und die kleinen Strafen
   haben keine  Auswirkung  auf Dein  Fuehrungszeugnis,  auch Dein
   Betrieb wird  es nicht  erfahren. Sie  sind nur moeglicherweise
   unter Haftbedingungen etwas unangenehm.

   Meist am zweiten  Tage kommt eine  weitere Chance, seine Leiden
   ect.   darzulegen,   denn   es   wird   eine  truppenaerztliche
   Untersuchung   durchgefuehrt.    Desweiteren   hast    Du   die
   Moeglichkeit, wenn  noetig  den Truppenarzt  aufzusuchen. Davon
   solltest Du auch Gebrauch machen,  so oft es geht. Und Freunde,
   Bekannte ect.  damit  auftragen,  Druck  auf  das KDV-Verfahren
   ausueben. Sonst  lassen sich  die Damen  und Herren Buerokraten
   Zeit, und die Tage in der Truppe werden laenger.

   Der Antrag  auf KDV  wird  bei Kriegsdienstverweigerern  in der
   Truppe etwas  schneller  durchgefuehrt,  dafuer  allerdings mit
   muendlicher Anhoerung und  durch den  zustaendigen Ausschuss im
   Kreiswehrersatzamt.  Die   Begruendung   fuer   die  muendliche
   Anhoerung liegt nur darin, den meist fehlenden Unterlagen durch
   muendliche Verfahrensbeschleunigung  entgegenzuwirken.  Ist der
   Einberufungstermin erst einige  Zeit spaeter,  dann beeile Dich
   die  Begruendung  fuer   Deine  Gewissensentscheidung  und  den
   ausfuehrlichen   Lebenslauf   fertig   zu   machen   und   nach
   Moeglichkeit  auch   das   poliz.  Fuehrungszeugnis   schon  zu
   beantragen  (siehe  ->   "Das  Anerkennungsverfahren  fuer  den
   Zivildienst").   Eine    KDV-Beraterstelle    aufzusuchen   ist
   empfehlenswert,  falls  man  seine  KDV-Begruendung  auf  seine
   Eignung zu dem  muendlichen Anerkennungsverfahren durchsprechen
   moechte.

   Ist  man  bereits   in  der  Kaserne,   sollte  man  einen  Tag
   Sonderurlaub beim  Kompaniechef  einlegen mit  der Begruendung,
   man  muesse   das  polizeiliche   Fuehrungszeugnis  bei  seiner
   Meldestelle beantragen.  Stimmt er  dem  nicht zu,  schickt der
   Kompaniechef     meist     freiwillig     eine     Kopie    des
   Fuehrungszeugnisses an den zustaendigen  Ausschuss fuer KDV ins
   Kreiswehrersatzamt. Lehnt  er  beides  ab, sollte  man  bei der
   Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Beschwerde einlegen.


   4. Das Anerkennungsverfahren fuer den Zivildienst
   ------------------------------------------------

   Der  eigentliche  "Antrag  auf  Anerkennung  als  Kriegsdienst-
   verweigerer" besteht nur aus einen Satz: "Hiermit beantrage ich
   meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemaess Artikel 4
   Absatz 3  Satz  1  Grundgesetz".  Insgesamt  zum vollstaendigen
   Antrag gehoeren zwar noch 3 Anlagen, doch wenn Du Zeit gewinnen
   moechtest um alle Anlagen zu schicken und die Beantragung eilt,
   reicht  erstmal   dieser   eine   Satz.   Diesen   schickst  Du
   unterschrieben per  Einschreiben  zu  Deinem Kreiswehrersatzamt
   (KWEA). Du kannst auch den Brief beim KWEA direkt abgeben, doch
   solltest  Du   nicht  vergessen   in  diesem   Falle  Dir  eine
   Empfangsbestaetigung geben zu  lassen. Von  jedem Schreiben mit
   der Behoerde lege Dir bitte eine Kopie zu Deinen Akten.

   Hast  Du  nun  nur  diesen  einen  Satz  abgeschickt,  wird  in
   naechster Zeit  ein Sachbearbeiter  des KWEA  Dir ein Schreiben
   zuschicken, was  noch fehlt  an Unterlagen.  Innerhalb der dort
   angegebenen Frist solltest Du alle Anlagen (siehe unten) an den
   Absender nachgereicht haben, um  einer eventuellen Ablehnung zu
   entgehen.

   Zum Anerkennungsverfahren benoetigt man drei Anlagen:

   1. Begruendung fuer den KDV-Antrag
   2. ausfuehrlichen Lebenslauf
   3. ein polizeiliches Fuehrungszeugnis

   - zu 1. Begruendung:
   Die Begruendung  sollte  etwa  zwei Seiten  fuellen,  eine gute
   erlaeuternde Seite allerdings erfuellt  meist auch ihren Zweck.
   Die ganze  Anerkennung  bezieht sich  in  erster Linie  auf das
   Nicht-Totschiessen-duerfen. Nur dieses Wort kaeme angeblich vom
   Gewissen,  meinen   die   Wehrpflicht-Juristen.   Obgleich  ein
   Gewissen weder  psychologisch noch  juristisch ergruendbar ist,
   haelt die man an dieser Gewissensbegruendung fest. Entsprechend
   soll  sich  der  Text  auch  hauptsaechlich  auf  dieses  Thema
   beziehen. Und nicht versaeumen  auch in etwa niederzuschreiben,
   dass Du  das  bewusste Toeten  ablehnst,  weil Du  nicht toeten
   darfst. Das  Schreiben muss  Deine eigenen  Worte und Wendungen
   enthalten. Natuerlich  kann  man  dazu noch  andeuten,  was man
   menschlich vom  Krieg  haelt.  Aber  politische Veraeusserungen
   werden   nicht    die   Anerkennung    foerdern.   So   koennen
   Kriegserlebnisse   in    Deiner    Familie   wie    auch   alle
   Beschaeftigungen  in   Bezug  auf   Friedensarbeit  geschildert
   werden. Zeige die  Sinnlosigkeit aus Deiner  eigenen Sicht auf,
   wie sich  Voelker untereinander  abschlachten. Erforsche, warum
   Du nicht toeten darfst.

   - zu 2. Lebenslauf:
   Den Lebenslauf  hast  Du  bestimmt schon  bei  der Stellensuche
   benoetigt.   Die   Behoerde   wuenscht   einen   ausfuehrlichen
   Lebenslauf mit  Elternangabe.  Also nicht  tabellarisch, obwohl
   die  Ablehnung   eines   KDV-Antrages  nicht   unbedingt  davon
   abhaengt, sollte man versuchen diese Regel einzuhalten. Hast Du
   ausserdem noch  Hobbies,  Vereinsmitgliedschaften oder  bist Du
   Mitglied  in   einem  kirchlichen   Arbeitskreis  welche  Deine
   Gewissensentscheidung andeuten oder zeigen,  solltest Du sie im
   Lebenslauf mit auffuehren.

   - zu 3. Fuehrungszeugnis:
   Das  polizeilische  Fuehrungszeugnis  bekommst  Du  von  Deinem
   Einwohnermeldeamt  auf  Antrag.  Hast  Du  bereits  schon eins,
   beachte bitte,  es  darf  nicht aelter  als  drei  Monate sein.
   Dieses  Zeugnis   kostet   Dich   etwa   15.-DM.   Da   es  vom
   Generalbundesanwalt gegengezeichnet werden muss, dauert es etwa
   zwei  bis  drei  Wochen,  bevor  man  es  erhaelt.  Eilt  Deine
   komplettierte Antrags- stellung, dann  kannst Du auch den Beleg
   fuer das beantragte  Fuehrungszeugnis als  Kopie abschicken und
   spaeter das Zeugnis nach  Erhalt nachschicken. Man koennte auch
   ein Eilzeugnis beantragen, dies wird viel schneller zugestellt.
   Es ist aber teurer und meist nicht notwendig.

   Zunaechst prueft das KWEA, ob  Du schon einberufen bist oder ob
   Du bereits  durch ein  Dir  zugestelltes Schreiben  als "Ersatz
   fuer Ausfaelle" als Einberufener registriert bist. Trifft eines
   von beiden  auf  Dich  zu,  wird  Dein  KDV-Antrag  durch einen
   "Ausschuss       fuer       Kriegsdienstverweigerung       beim
   Kreiswehrersatzamt" geprueft in muendlicher Anhoerung.

   Alle, die  noch keine  Einberufungspost erhalten  haben, werden
   durch das KWEA benachrichtigt, dass ihr Antrag an das Bundesamt
   fuer Zivildienst (BAZ)  in Koeln weitergeleitet  worde. Mit der
   Weiterleitung an  das  BAZ Koeln  hat  die Bundeswehr  auf Dich
   keinen Handlungsspielraum mehr. Die Uebersendung nach Koeln hat
   sogenannte   "aufschiebende   Wirkung"    bis   zur   beendeten
   Antragbearbeitung.

   Wird der KDV-Antrag aus formalen Gruenden vom BAZ abgelehnt, so
   wandert die Akte  wieder der  Bundeswehr (KWEA)  auf den Tisch.
   Sollte ein Antrag abgelehnt worden sein, kann man einen neueren
   stellen. Dazu muss wieder  der Antragssatz mitsamt nochmals den
   drei Unterlagen  zugeschickt werden.  Allerdings kommt  man zum
   zweiten Male meist in das muendliche Anerkennungsverfahren beim
   "Ausschuss       fuer       Kriegsdienstverweigerung       beim
   Kreiswehrersatzamt"   und    man    verliert    ebenfalls   die
   "aufschiebende Wirkung", so dass man auch zeitgleich einberufen
   werden koennte.  Daher  ist der  Gang  zu einem  KDV-Berater in
   seiner Gegend auch beim Erstantrag immer ratsam.

   Ist der KDV-Antrag beim  BAZ angenommen, also der Antragsteller
   sei "berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern",
   dann ist  man  der  vielzitierte "Zivi".  Hierzu  ist  noch der
   Hinweis zu erwaehnen,  dass man  als Zivildienstleistender sich
   moeglichst  auch  noch   vor  der  Zivi-Einberufung  erkundigen
   sollten, welche  Dienststellen (Krankenhaeuser, Jugendherbergen
   ect.)   in    meinem   Umfeld    duerfen   Zivildienstleistende
   beschaeftigen? Adressen und  Gespraeche vorab koennen nuetzlich
   sein.  Man  kann  ohne  erhaltene  Zivi-Einberufung  noch keine
   Stelle auswaehlen,  aber wenn  man  schon vorab  die oertlichen
   Dienststellen kennt,  faellt  die  Stellensuche  mit erhaltener
   Zivi-Einberufung wirklich leichter.

   Das   Anerkennungsverfahren   ist   unabhaengig   vom   Ausgang
   kostenfrei.


   Gilt fuer KDV in der Truppe:
   Dem KDV-Antragssatz, den wir  s.o. per Einschreiben einreichen,
   fuegen  wir  dem  Antragssatz  aehnlich  hinzu:  "Da  ich  alle
   noetigen      Unterlagen      fuer      den      Antrag     auf
   Kriegsdienstverweigerung erfuellt habe,  bitte ich  sie auf die
   muendliche Anhoerung  zu verzichten  und die  Entscheidung nach
   Aktenlage zu faellen."
   Es  obliegt  dem  Vorsitzenden  des  Ausschusses,  ob  er einer
   Entscheidung nach  Aktenlage  zustimmt.  Tut er  das  nicht, so
   hilft ein  bereits vollstaendiger  KDV-Antrag dennoch. Immerhin
   werden  nur   dann   Fragen   gestellt,  wenn   etwas   in  den
   Antragsunterlagen  zwiespaeltig   oder  erlaeuterungsbeduerftig
   erscheint. Die noetigen Anlagen zum vollstaendigen Antrag siehe
   Anfang dieses Abschnittes.

   Ein Recht  auf Beistand  hat der  Antragsteller, weil  er sonst
   allein   dem   Vorsitzenden   und   seinen   beiden   Schoeffen
   "ausgeliefert" waere. Leider  ist es in  der Praxis sehr schwer
   an   Beistaende    zu   gelangen.    Da   die    Verfahren   zu
   behoerdenueblichen Zeiten gefuehrt werden, fallen Berufstaetige
   als Beistaende  sowieso  weg.  Was bleibt  sind  Beistaende aus
   Kirche oder  Interessengruppen (z.B.  DFG-VK). Ausserdem nutzen
   Beistaende   nur,   wenn   sie   sich   mit   dem   muendlichen
   Anerkennungsverfahren auskennen.  Auch  ist der  Einfluss eines
   Beistandes  relativ  gering.  Er  kann  unterbinden,  dass  der
   Ausschuss  Fragen  stellt,  die  nicht  zum Anerkennungsprozess
   gehoeren oder Faenge  sein koennten.  Und er  kann nochmals auf
   die  inhaltlichen  Aeusserungen  des  Antragstellers hinweisen,
   sollte    der    Ausschuss    dies    nicht    gleich   richtig
   beruecksichtigen.

   Bewaehrt   hat   sich   auch   der   Hinweis   im   muendlichen
   Anerkennungsverfahren, dass  man  eine  Waffenbefreiung  in der
   Truppe hat erhalten. Der Ausschuss  wertet dies oft als ernstes
   Zeichen,    einen     Disziplinarvorgesetzten    (Kompaniechef)
   ueberzeugt zu haben.  In Wahrheit hatte  der KpChf keine andere
   Wahl, er musste letztlich  zustimmen. Deutsche Buerokratie kann
   also auch mal guenstig sein.


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