
            Problem: Begruendung fuer den Antrag auf Zivildienst

   In diesen Zeilen  moechte ich  noch ein paar  Schwerpunkte nennen, die
   haeufig von den   Antragstellern  falsch verstanden   werden. Nach dem
   Anerkennungsvorgang werden   saemtliche   Unterlagen zum   Schutze von
   Datenmissbrauchs vernichtet.  Das   heisst, saemtliche  Papiere werden
   mit Bestehen der Anerkennung dem Reisswolf ueberantwortet.

   Doch  es   gibt  Ausnahmen.    Erst  kuerzlich   beschwerte  sich  ein
   Ratsuchender  darueber,  dass  seine   Begruendung,  welche  von einem
   Professor fuer seinen Sohn  verfasst worden war  und dann von mehreren
   Antragstellern fuer  die   Zivildienstanerkennung  eingereicht worden,
   nur bei ihm nicht anerkannt  wurde. Sauerei, meint er und verweist auf
   den perfekten Inhalt seiner Begruendung und eben darauf, das es ja bei
   den anderen Boys sofort zur Anerkennung fuehrte.

   Das Problem liegt   in der  Gesetzesgrundlage,  denn  es duerfen keine
   vorgefertigten Muster   eingereicht  werden,   es muss   ein  Bild des
   Antragstellers  ergeben.    Und    genau  wie    Banken    anhand  von
   Einreichungsdaten  mehr    daraus   erlesen    als   nur  irgendwelche
   Statistiken,   so     entdeckt    man     auch     beim   Zivildienst-
   Anerkennungsverfahren eine   Menge  mehr   als nur   schwarze Schrift.
   Zwischen  den    Zeilen   gelesen    entdeckt   man   auch,    ob  der
   Antragsteller  glaubhafte    Angaben   macht.    Beispiel:   Wenn  ein
   Mittelschueler in   einem  perfekten  Deutsch  mit   vielen fachlichen
   Ausdruecken in  seine   Begruendung   einarbeitet,  werden berechtigte
   Zweifel  gehegt.   Auch  wenn   die   Lebenslaufdaten  sich   mit  der
   Begruendung beissen.  Deshalb   umgehend Widersprueche  vermeiden. Bei
   Zweifel  an   der  Glaubwuerdigkeit    riskiert  man   nicht  nur  die
   Ablehnung der   Antragstellung,  sondern   der  Bund  kann   jetzt den
   jungen Mann   trotz  einer   weiteren  Zivildienstbeantragung rechtens
   einberufen.

   Entweder das  Bundesamt fuer   Zivildienst Koeln  oder die Ausschuesse
   fuer Kriegsdienstverweigerung bei   den Kreiswehrersatzaemtern pruefen
   die  eingereichten    Unterlagen.    Wenn   nun    dem  Sachbearbeiter
   auffaellt, dass sich  Formulierungen anscheinend  wiederholen und sich
   dadurch der   Verdacht  auf   eine  Kopie  einer   schon eingereichten
   Begruendung ergibt, so haengt  er diese an  das "schwarze Brett". Kann
   der Sachbearbeiter den Tatbestand  nicht nachweisen, so erkennt er den
   Antragsteller  bei  ausreichender Begruendung  an.  Die naechste Kopie
   dieser Begruendung wird aber gehascht,  denn die ist identisch mit dem
   Verdacht am "schwarzen Brett". Bedeutet Ablehnung.

   Was tun, wenn eine Kopie nachgewiesen wird?
   Nicht abstreiten!  "Okay, das  habe   ich abgeschrieben,  denn das war
   ganz meine   Ueberzeugung.  Ich   dachte eigentlich,   das  Ihnen dies
   ausreicht. Ich  kann Ihnen   aber gern   naeher erlaeutern,  warum ich
   diese  Kopie   auch  als   meine   Begruendung  betrachte." (einfaches
   Beispiel)

   Jetzt schreiben wir  wieder die Inhalte  der Kopie und  geben an viele
   Stellen unsere Formulierungen  dazu, warum  wir der  Kopie  zustimmen.
   Dies schicken wir ab  an die Sachbearbeiter. Damit  wurde viel  Aerger
   vermieden.

